Sie möchten sich scheiden lassen? Sind Sie sich über die wichtigsten Punkte einig? Die einvernehmliche Scheidung stellt den einfachsten Weg dar, eine Ehe rechtssicher zu beenden und dabei hohe Anwalts- und Gerichtskosten zu vermeiden.
Wenn beide Ehepartner kooperativ handeln und auf Streit verzichten, lässt sich das Scheidungsverfahren erheblich vereinfachen.
Ich zeige Ihnen, wie Sie durch klare Absprachen, rechtzeitige Planung und gegenseitige Einigkeit Zeit, Geld und emotionale Belastungen reduzieren können, um Ihre Scheidung schnell und fair abzuschließen.
Einvernehmliche Scheidung: Der kostengünstigste Weg zur Scheidung
Eine Scheidung muss weder teuer noch langwierig sein. Genau hier kommt die einvernehmliche Scheidung ins Spiel. Wenn beide Ehepartner die Trennung wünschen und sich bereits über die wesentlichen Folgen geeinigt haben, kann das Scheidungsverfahren erheblich vereinfacht werden.
Der wesentliche Kostenvorteil liegt darin, dass Streitigkeiten vermieden werden. Jeder Konflikt bezüglich Unterhalt, Vermögen oder Kinder führt zu zusätzlichen Anträgen, höheren Verfahrenswerten und somit zu steigenden Gerichts- und Anwaltskosten. Eine einvernehmliche Scheidung verhindert genau dies und ist daher die kostengünstigste Form der Scheidung.
Einigkeit führt zu Einsparungen: Bedingungen für geringe Scheidungskosten
Um eine Scheidung einvernehmlich und kostengünstig durchzuführen, müssen bestimmte Voraussetzungen gegeben sein. Neben dem gesetzlich geforderten Trennungsjahr ist es insbesondere wichtig, dass keine strittigen Scheidungsfolgen vorliegen. Besonders kostenintensiv sind folgende Aspekte:
- Unterhaltsfragen
- Vermögensaufteilung und Zugewinn
- Regelungen zu Hausrat und Ehewohnung
- Sorge- und Umgangsrecht für gemeinsame Kinder
Je mehr dieser Punkte außergerichtlich geklärt werden, desto geringer fallen die Gesamtkosten aus. Eine schriftliche Scheidungsfolgenvereinbarung sorgt dabei für Rechtssicherheit und verhindert kostspielige gerichtliche Auseinandersetzungen.
Anwaltszwang? Doch keine doppelten Anwaltsgebühren
Auch bei einer einvernehmlichen Scheidung besteht in Deutschland Anwaltszwang. Der Scheidungsantrag kann ausschließlich durch einen Rechtsanwalt beim Familiengericht eingereicht werden. Das bedeutet jedoch nicht, dass beide Ehepartner zwingend einen eigenen Anwalt beauftragen müssen.
Hier liegt ein erhebliches Einsparpotenzial: In vielen Fällen reicht es aus, wenn nur ein Ehepartner einen Anwalt beauftragt. Der andere stimmt der Scheidung zu und verursacht keine eigenen Anwaltskosten. Bei entsprechender interner Kostenaufteilung zahlen letztlich beide Ehepartner nur einen Bruchteil dessen, was bei zwei Anwälten anfallen würde.
„Gemeinsamer Anwalt“ als Weg zur Senkung der Kosten
Obwohl ein Anwalt rechtlich stets nur eine Partei vertreten darf, wird umgangssprachlich von einem „gemeinsamen Anwalt“ gesprochen, wenn ich als Anwalt im gesamten Scheidungsverfahren für beide Parteien tätig werde. Dies hat folgende Auswirkungen auf die Kosten:
- Es fällt lediglich eine Anwaltsgebühr an
- Die Gerichtskosten erhöhen sich nicht durch zusätzliche Anträge
- Das Verfahren bleibt einfach und übersichtlich
Allerdings ist Voraussetzung, dass beide Ehepartner vollständig einverstanden sind und keine individuellen Interessen durchgesetzt werden müssen. Entsteht Streit, steigen die Kosten automatisch, oft erheblich.
Konkrete Einsparungen: Ein einfaches Beispiel
Die potenzielle finanzielle Ersparnis wird anhand eines vereinfachten Beispiels deutlich: Wenn ein Ehepaar gemeinsam ein monatliches Nettoeinkommen von etwa 4.800 Euro erzielt, ergibt sich ein Verfahrenswert von rund 14.400 Euro.
Die daraus resultierenden Kosten für meinen Rechtsbeistand belaufen sich auf ungefähr 1.600 Euro zuzüglich Nebenkosten.
Wenn ich als alleiniger Rechtsanwalt beauftragt werde und die Ehepartner die Kosten intern aufteilen, trägt jeder etwa 800 Euro. Beauftragen hingegen beide Ehepartner je einen eigenen Rechtsanwalt, verdoppeln sich die Anwaltskosten nahezu.
Darüber hinaus: Sollten Unterhalt, Zugewinn oder andere Folgesachen gerichtlich geregelt werden, erhöhen sich zusätzlich die Gerichtskosten. Eine einvernehmliche Scheidung kann diese Mehrkosten entscheidend vermeiden.
Ein zügiger Ablauf führt zudem zu Kosteneinsparungen.
Zeit stellt einen wesentlichen Kostenfaktor im Scheidungsverfahren dar. Je länger das Verfahren dauert, desto höher ist in der Regel auch der finanzielle Aufwand.
Eine einvernehmliche Scheidung kann wesentlich schneller abgeschlossen werden, weil:
- keine streitigen Termine erforderlich sind
- häufig ein einziger Gerichtstermin ausreicht
- das Gericht keine umfangreichen Entscheidungen treffen muss
Ohne Versorgungsausgleich kann ich eine einvernehmliche Scheidung teilweise bereits nach wenigen Monaten abschließen. Selbst mit Versorgungsausgleich ist sie in der Regel erheblich schneller als eine streitige Scheidung und somit insgesamt kostengünstiger.
Warum anwaltliche Beratung trotz Einsparungen bei den Kosten von Bedeutung ist
Obwohl der Schwerpunkt eindeutig auf der Kostensenkung liegt, sollte man auf eine fundierte rechtliche Beratung nicht verzichten. Insbesondere bei der einvernehmlichen Scheidung besteht die Gefahr, aus Kostengründen auf sinnvolle Regelungen zu verzichten. Ich sorge dafür, dass:
- Einsparpotenziale genutzt werden
- rechtliche Risiken vermieden werden
- faire und ausgewogene Vereinbarungen entstehen
So sparen meine Mandantinnen und Mandanten nicht nur kurzfristig Geld, sondern vermeiden auch kostspielige Folgekonflikte in der Zukunft.
Nutzen Sie die Gelegenheit, Ihre Scheidung zügig, gerecht und kosteneffizient zu gestalten. Ich zeige Ihnen, wie Sie durch Einigkeit und klare Vereinbarungen bares Geld sparen können. Vereinbaren Sie jetzt einen Beratungstermin zur einvernehmlichen Scheidung.
