Rechtsanwalt bei einvernehmlicher Scheidung - Ablauf, Trennungsjahr und Kosten erklärt

Wenn Sie und Ihr Partner sich bereits auf eine Scheidung verständigt haben, ohne dass es böses Blut gibt und Sie die Scheidung schnell und unkompliziert hinter sich bringen möchten, handelt es sich um eine einvernehmliche Scheidung oder auch Scheidung auf gemeinsames Begehren. In diesem Fall haben beide Ehepartner den Wunsch, die Ehe aufzulösen. Es ist nicht notwendig, eine allgemeine Einigung über die Entscheidung zur Scheidung zu erzielen, da wesentliche Scheidungsfolgen vor der eigentlichen Scheidung geregelt werden müssen. Dennoch bietet die einvernehmliche Scheidung zahlreiche Vorteile. Sie ist kostengünstiger und weniger zeitaufwendig im Vergleich zu einer streitigen Scheidung oder einer Härtefallscheidung. Insbesondere im Hinblick auf gemeinsame Kinder können wichtige Aspekte wie das Sorgerecht und der Unterhalt frühzeitig geklärt werden. Zudem müssen Sie bei einer einvernehmlichen Scheidung lediglich die Kosten für einen Anwalt tragen, was Ihnen die Ausgaben für einen zweiten Anwalt erspart. Durch die Einigkeit sparen Sie sich zudem einen langwierigen Scheidungsprozess.

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Wie gestalten sich die Kosten einer Scheidung?

Die einvernehmliche Scheidung ist die kostengünstigste Option zur Scheidung, da ich lediglich einen Rechtsanwalt bezahlen muss. Die Kosten sind im Gerichtskostengesetz und im Rechtsanwaltsvergütungsgesetz festgelegt. Dort sind unter anderem die Anwaltsgebühren und Gerichtskosten definiert. Diese Beträge basieren auf dem Verfahrenswert, der sich aus dem Nettoeinkommen beider Ehegatten multipliziert mit drei Monaten ergibt. Zusätzlich können gegebenenfalls 10 % für den Versorgungsausgleich anfallen. Sollten die Ehegatten kein regelmäßiges Einkommen haben, wird ein Quartalsdurchschnitt zur Berechnung herangezogen. Wenn einer der Ehegatten die Kosten nicht tragen kann, besteht die Möglichkeit, Verfahrenskostenhilfe (früher Prozesskostenhilfe) zu beantragen. Um solche Hilfe zu erhalten, muss ich als Antragsteller bedürftig sein und mein Verfahren eine Aussicht auf Erfolg haben.

Sind Sie noch auf der Suche nach einem geeigneten Rechtsanwalt für Ihre einvernehmliche Scheidung? In meiner Kanzlei sind Sie genau richtig! Hier biete ich Ihnen eine Kostenschätzung oder einen Kostenvoranschlag für das Anwaltshonorar an. Ich begleite Sie transparent und effektiv durch den gesamten Prozess, beginnend beim ersten Beratungsgespräch bis hin zur endgültigen Ehescheidung.

Was sind die Voraussetzungen einer einvernehmlichen Scheidung?

Zusätzlich zur beidseitigen Zustimmung zur Scheidung der Ehe, legt das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB) weitere Anforderungen fest.

  • Die Ehe muss als gescheitert betrachtet werden.
  • Die eheliche Lebensgemeinschaft ist nicht mehr vorhanden und eine baldige Wiederherstellung ist nicht abzusehen. 
  • Das Paar lebt seit mindestens einem Jahr getrennt.
  • Das Trennungsjahr ist zwingend erforderlich und soll vor übereilten Entscheidungen schützen.
  • Sollten Sie während des Trennungsjahres noch in derselben Wohnung leben, ist es ratsam, das genaue Datum der Trennung schriftlich festzuhalten und das Dokument zu unterzeichnen. Dies dient vor dem Familiengericht als Nachweis für die Einhaltung des Trennungsjahres.
  • Auch Aussagen von Bekannten können Ihre Angaben unterstützen.
  • Falls Sie bereits in getrennten Wohnungen leben, können der neue Mietvertrag oder eine Meldebescheinigung als Beweis dienen.
  • Um die Einvernehmlichkeit sicherzustellen, sollten Sie sich im Vorfeld über die wesentlichen Scheidungsfolgen austauschen. Sollte Ihnen dies schwerfallen, kann auch ein Mediator hinzugezogen werden.

Wie gestaltet sich der Ablauf einer einvernehmlichen Scheidung?

Falls Sie und Ihr Partner sich einvernehmlich für eine Scheidung entschieden haben, stellt sich häufig die Frage, wie der Ablauf gestaltet ist. Indem Sie sich für die Scheidung und gegen die Ehe entschieden haben, haben Sie bereits den ersten und schwierigsten Schritt gemacht. Nun sollten Sie einen erfahrenen Rechtsanwalt im Bereich Scheidungsrecht suchen. Dieser wird mit Ihnen Ihre Wünsche und Ziele besprechen und Sie über die Rechtslage informieren. Wenn sich beide Ehepartner einig in der Wahl des Anwalts sind, erfolgt die Mandatsvergabe, also die Beauftragung des Anwalts. Anschließend wird der Antrag auf Scheidung beim Gericht vorbereitet. Alle relevanten Scheidungsfolgen müssen nun in Einvernehmen mit dem Anwalt geregelt werden. Dabei stellen sich oft folgende Fragen:

  • Wer darf weiterhin in der ehelichen Wohnung wohnen?
  • Wie wird der Hausrat zwischen den Partnern aufgeteilt?
  • Wie gehe ich mit gemeinsamen Verbindlichkeiten um?
  • Wo sollen die Kinder leben und wie wird das Besuchsrecht geregelt?
  • Wer trägt zukünftig die Ausgaben für die Kinder (Kleidung, Schulbedarf etc.)?
  • Gibt es Ansprüche auf Unterhalt und wenn ja, wie werden diese geregelt?

 

Mit der Einreichung des Antrags wird der Scheidungsprozess eingeleitet. Nach Prüfung der Dokumente durch das Gericht wird ein Termin angesetzt, an dem beide Parteien erscheinen müssen. Dieser Termin bietet Ihnen die letzte Gelegenheit, der Scheidung zu widersprechen. Andernfalls ist die einvernehmliche Scheidung vollzogen, aber noch nicht rechtskräftig.

Ich kümmere mich um Ihre Scheidung

Sollten Sie noch auf der Suche nach einem kompetenten und erfahrenen Rechtsanwalt für Ihre Scheidung sein, stehe ich Ihnen zur Seite. Ich betreue Sie nicht nur juristisch auf höchstem Niveau, sondern auch menschlich. Auch wenn eine einvernehmliche Scheidung weniger Streit und Kostenaufwand bedeutet, handelt es sich dennoch um eine Ehescheidung. Neben Wut und Trauer bringt eine Scheidung auch immer einen hohen Kostenfaktor mit sich. Zudem müssen zahlreiche rechtliche Aspekte geklärt werden, die einen erheblichen Einfluss auf Ihre Zukunft und die Ihrer Familie haben. Denn insbesondere spezielle Scheidungsfolgen sind für Laien oft schwer zu erkennen und deren Umfang nur schwer abzuschätzen. Aus diesem Grund ist eine externe und fachliche Sicht erforderlich, um außergerichtliche Streitigkeiten zu schlichten und Ihre Scheidungskosten zu ermitteln. Darüber hinaus benötigen Sie gesetzlich vor dem Familiengericht einen Scheidungsanwalt, der Ihre Interessen vertritt. Mit mir an Ihrer Seite sind Sie dort in sicheren Händen.

Entscheiden Sie sich und Ihr Partner für eine einvernehmliche Scheidung? Ich gestalte den Ablauf dieser Scheidung so effizient und kostengünstig wie möglich. Kontaktieren Sie mich jetzt für eine umfassende Erstberatung!

Häufige Frage zum Ehevertrag (FAQ)

Wie lange benötigt in der Regel eine einvernehmliche Scheidung?

Die Dauer einer einvernehmlichen Scheidung hängt vom jeweiligen Einzelfall ab. In der Regel benötigt die Scheidung, einschließlich des Versorgungsausgleichs, 4 bis 6 Monate. Ohne den Versorgungsausgleich verkürzt sich die Dauer einer einvernehmlichen Scheidung auf 1 bis 3 Monate.

Welche Kosten sind mit einer einvernehmlichen Scheidung verbunden?

Hierbei handelt es sich um die Verteilung des während der Ehe erworbenen Vermögens der Ehepartner. Sofern kein Ehevertrag besteht, sieht das Gesetz vor, dass beide Ehepartner zu gleichen Teilen am Vermögenszuwachs des jeweils anderen während der Ehe beteiligt sind. Um eine Berechnung vornehmen zu können, ist es notwendig, sämtliche Vermögenswerte zu dokumentieren.

Auf welche Weise wird der Verfahrenswert bestimmt?

Das zusammengelegte Nettoeinkommen beider Ehepartner wird mit einer Multiplikationszahl von 3 Monaten multipliziert und bildet den Verfahrenswert. Gegebenenfalls werde ich zusätzlich noch einen Versorgungsausgleich in Höhe von 10% hinzurechnen. Dieser Wert dient als Grundlage für die Berechnung der Kosten der Scheidung.

Welche Bedeutung hat der Versorgungsausgleich?

In der Regel weisen die Rentenanwartschaften der Ehepartner unterschiedliche Höhen auf. Der Versorgungsausgleich hat das Ziel, diese Unterschiede auszugleichen. Nach dem Versorgungsausgleichsgesetz wird jede Rentenanwartschaft, die während der Ehe erworben wurde, gleichmäßig auf beide Partner verteilt.

Welche Voraussetzungen müssen gegeben sein, um Verfahrenskostenhilfe oder Prozesskostenhilfe zu erhalten?

Wenn ich nicht in der Lage bin, die Kosten des Verfahrens zu tragen, habe ich die Möglichkeit, beim Staat Verfahrenskostenhilfe zu beantragen. Dafür ist es erforderlich, dass ich bedürftig bin und das Verfahren Aussicht auf Erfolg hat. In diesem Fall müssen die Kosten nicht von mir selbst übernommen werden.

Wann wird eine Person als bedürftig angesehen?

Sie gelten als hilfsbedürftig, sobald Sie nicht in der Lage sind, Ihren finanziellen Bedarf aus eigenen Einkünften und Vermögenswerten zu decken. Erst dann haben Sie Anspruch auf Unterhalt. Im Unterschied zum Trennungsunterhalt bin ich in diesem Fall verpflichtet, eine angemessene Erwerbstätigkeit zu suchen. Diese Erwerbstätigkeit muss dabei Ihren Ausbildungsweg, Ihre Fähigkeiten, Ihr Alter und Ihre Gesundheit berücksichtigen.

Ab wann wird man als leistungsfähig betrachtet?

Als leistungsfähig wird angesehen, wer in der Lage ist, Unterhalt zu leisten, ohne dabei seinen eigenen angemessenen Lebensunterhalt zu gefährden. Es ist wichtig, dass dem Zahlenden stets ein Selbstbehalt verbleibt. Laut der Düsseldorfer Tabelle beträgt der aktuelle monatliche Eigenbedarf 1.280 Euro für Erwerbstätige und 1.180 Euro für Nichterwerbstätige.

Was ist die Düsseldorfer Tabelle genau?

Dies ist eine bundesweit anerkannte Richtlinie zum Unterhaltsbedarf, die auf dem Mindestunterhalt für minderjährige Kinder basiert. Das Oberlandesgericht Düsseldorf aktualisiert die Unterhaltssätze regelmäßig in Zusammenarbeit mit dem Deutschen Familiengerichtstag.

Wer ist nach einer Scheidung dazu verpflichtet, Unterhalt zu leisten?

In meiner Funktion als Rechtsanwalt informiere ich Sie über Ihre Verpflichtungen bezüglich des Unterhalts für Ihr minderjähriges Kind. Laut dem Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) ist das Elternteil, bei dem sich das gemeinsame minderjährige Kind nicht dauerhaft aufhält, zur Zahlung des sogenannten Barunterhalts verpflichtet. Bei volljährigen Kindern, die sich in Ausbildung oder Studium befinden, sind beide Elternteile zur Unterhaltszahlung verpflichtet.

Wann hat ein Ehepartner Anspruch auf Trennungsunterhalt?
Falls Sie finanzielle Unterstützung benötigen und Ihr Expartner über ein ausreichendes Einkommen verfügt, habe ich nach der Trennung und bis zur rechtskräftigen Scheidung meiner Ehe Anspruch auf Trennungsunterhalt. Ich muss diesen Unterhalt schriftlich beantragen und das gesamte Einkommen meines Ehepartners angeben.