Der Ehevertrag

Ein guter Ehevertrag ist wie ein Maßanzug: perfekt auf deine Bedürfnisse zugeschnitten. Es engt nichts ein, aber du bist gut gewappnet.

Inzwischen werde ich gerne zitiert, wenn ich sage:

„Die Ehe bedeutet IMMER, dass die Partner einen Ehevertrag schließen. Ohne eigene Regelung jedoch zu den Bedingungen der Gesetze der Bundesregierung. Ob diese vom Gesetzgeber vorgegebene Musterregelung für jeden passt, ist sehr unwahrscheinlich!“

Eines der besten Beispiele hierfür ist der gesetzliche Güterstand der Zugewinngemeinschaft.

Es macht bei einer Unternehmerehe ohne Kinderwunsch beispielsweise keinen Sinn, in der Zugewinngemeinschaft zu verbleiben. Je nachdem, ob beide ein gemeinsames Unternehmen oder jeder sein eigenes Unternehmen aufbaut, sind sinnvolle Abweichungen in einem Ehevertrag denkbar. 

Umgekehrt ist es wegen den erheblichen finanziellen Nachteilen in der Versorgung von Müttern, die sich mehrere Jahre um die Erziehung der Kinder kümmern und nicht mehr berufstätig sind, sinnvoll, diesen Nachteil bereits während die Ehe noch Bestand hat, zu kompensieren.

Die Zugewinngemeinschaft sieht einen solchen Ausgleich nur für den Fall der Scheidung vor.

Ich informiere umfassend und lösungsorientiert, welche Abweichungen im Wege des Ehevertrages für euch in Betracht kommen. 

Gerne nehme ich – ähnlich der einvernehmlichen Scheidung – deinen Partner zu einem Beratungsgespräch mit dazu.

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