Einvernehmliche Scheidung

Gemeinsam schnell zum Ziel.

Die einvernehmliche Scheidung ist eine wunderbare Möglichkeit,  wenn du mit deinem Ex-Partner immer noch gut kommunizieren kannst und es euch beiden darauf ankommt, die notwendigen Angelegenheiten möglichst friedlich, fair und kostengünstig zu regeln.

Gemeinsamer Anwalt? Nicht ganz so einfach.

Doch wie genau funktioniert eine einvernehmliche Scheidung und kommt sie für deinen Fall in Frage?

Viele Mandanten gehen von der Vorstellung aus, dass sie einen „gemeinsamen Anwalt“ beauftragen.

Als Rechtsanwältin kann ich bereits berufsrechtlich nur die Interessen einer Partei vertreten. Ihr solltet euch also darauf einigen, wer von beiden mich kontaktiert und mich mandatiert.

Erstberatung: Klarheit schaffen und Unsicherheiten beseitigen

Im Rahmen einer ausführlichen Erstberatung, welche gerne online oder in meinen schönen Kanzleiräumen stattfinden kann, klären wir sämtliche regelungsbedürftigen Punkte. Du kannst mir alle Fragen, die du anfänglich nach der Trennung hast, stellen. Der erste Schritt ist getan und die Wolken der Unsicherheit lichten sich.

Im zweiten Schritt schauen wir, wie sich die Wünsche strukturieren und vertraglich bis zur möglichen Scheidung im Wege einer Scheidungsfolgenvereinbarung fixieren lassen.

Hierzu ist der zweite Partner gerne ebenfalls eingeladen.

Sicherheit im Trennungsjahr

Nachdem die Scheidungsfolgenvereinbarung nach sorgfältiger Prüfung notariell beurkundet wurde, kann das Trennungsjahr mit dem beruhigenden Gefühl ablaufen, dass alles bereits geregelt ist und ein langwieriger Streit vermieden wurde.

Der friedliche Sachverhalt wurde zementiert.

Ich behalte den Zeitpunkt der möglichen Scheidung im Blick und nehme rechtzeitig wieder mit dir Kontakt auf.

Gut vorbereitet zum Scheidungstermin

Der letzte gemeinsame Schritt ist der Scheidungstermin, zu dem ich ebenfalls umfassend vorab informiere, was alles auf die Partner im Termin zukommt.

Durch meine Intuition und mein Gespür für Menschen und ihre Bedürfnisse schaffe ich es, das ein ausgewogenes Ergebnis in der vertraglichen Vereinbarung erzielt wird und der Scheidungstermin in 15 Minuten ohne Streit abläuft.

Grundvoraussetzung: Einvernehmliche Lösung und offene Kommunikation

Die einzige Grundvoraussetzung die beide Partner mitbringen sollten, ist der Wunsch zur einvernehmlichen Lösung, die Bereitschaft offen zu kommunizieren und ein wenig Kompromissbereitschaft kann auch nicht schaden.

Ich freue mich von dir zu hören!

Let's talk!

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FAX 0671 – 841 580 94

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