Die Scheidungsfolgenvereinbarung

Du hast so gar keine Lust, über alles lange bei Gericht zu streiten? Dann biete ich den schnellen Weg zur friedlichen Einigung.

Unterschiede zum Ehevertrag

Die Scheidungsfolgenvereinbarung ist recht unbekannt, obwohl sie dem sehr bekannten Ehevertrag sehr ähnlich ist. Lediglich der Zeitpunkt, in dem sie geschlossen wird ist ein anderer.

Während ein Ehevertrag vorsorglich und daher meist vor der Eheschließung oder kurz danach geschlossen wird, befindet sich eure Ehe bei Abschluss der Scheidungsfolgenvereinbarung bereits in der Krise. Ihr habt euch getrennt.

Die Scheidungsfolgenvereinbarung kann die folgenden, häufig streitigen Punkte regeln:

All diese Regelungen können zum Abschluss noch mit einer sogenannten „Ausgleichsklausel“ garniert werden. Diese hält fest, dass sämtliche Ansprüche der Partner gegeneinander nach Unterschrift der Vereinbarung ausgeschlossen sind. 

Die Phase der Ruhe nach der Scheidungsfolgenvereinbarung

Auch wenn die Verhandlung einer Scheidungsfolgenvereinbarung noch emotional ist, so kehrt doch danach schnell Ruhe ein.

Nach der Beurkundung bei einem Notar sind alle wichtigen, regelungsbedürftigen Punkte nach der Trennung sortiert und fixiert. Die Streitthemen sind geklärt und können im Nachhinein bei einer Meinungsänderung nicht wieder geändert werden.

Damit ist ein wichtiger Schritt auf dem Weg zur Scheidung getan. Der Scheidungstermin selbst ist durch die vorliegende Vereinbarung sehr kurz und ohne Streit und Konflikte möglich.

Ich begleite dich bei der lösungsorientierten Verhandlung der Scheidungsfolgenvereinbarung  mit deinem Partner.  

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